Honorar

Grundlage für unsere Gebührenabrechnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Steuerberatervergütungsverordnung. Diese Verordnung gibt eine Spannbreite von Gebühren mit festen Ober- und Untergrenzen vor.

Innerhalb dieses Rahmens erbringen wir unsere qualitativen Leistungen zu fairen Preisen.
Wir achten dabei stets darauf, dass unsere Arbeiten für den Mandanten in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen und setzen statt auf kurzfristigen Profit auf eine langfristige Mandantenzufriedenheit.

Hinweis: Aufwendungen für den Steuerberater können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Einkunftsart anfallen und ermäßigen somit Ihre Steuerlast. Auf diese Weise fließt ein Teil des Steuerberatungshonorars wieder an Sie zurück.

Bei detaillierteren Fragen zu unserer Honorarkalkulation sprechen Sie mich gerne an.

Kanzlei Astrid Ristau Steuerberaterin

Lindenstraße 20
50674 Köln

Tel: +49 (0) 221 961 499 53
Cell: +49 (0) 152 238 01 594

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